Auch wenn man beim Eigentum an Grund und Boden immer wieder vom „Grundstück“ spricht („mir gehört dieses Grundstück“), ist dies rechtlich gesehen eigentlich nicht korrekt. Gegenstand des Eigentumsrechtes bei Grund und Boden ist nämlich die „Liegenschaft“. Eine Liegenschaft kann auch aus mehreren Grundstücken (Parzellen) bestehen. Eine Liegenschaft ist in ihrem Ausmaß im öffentlichen Grundbuch beschrieben, für jede Liegenschaft gibt es im Grundbuch eine eigene „Einlagezahl“; eine Liegenschaft wird daher oft auch als „Grundbuchkörper“ bezeichnet.
Wir verwenden hier aber der Einfachheit halber meist das gebräuchliche Wort „Grundstück“, meinen aber damit rechtlich gesehen in der Regel „die Liegenschaft“