Wohnungseigentumsorganisator ist im Allgemeinen der jeweilige Liegenschaftseigentümer. Doch auch andere Personen können mit dem Wissen des Eigentümers in folgenden Fällen als Wohnungseigentumsorganisator gelten:
Altbau:
- derjenige, der mit der die organisatorische oder administrative Abwicklung der nachträglichen Wohnungseigentumsbegründung durchführt. Hier geht es um Gebäude, die bereits vor längerer Zeit errichtet und erstbezogen wurden.
Neubau:
- derjenige, der die organisatorische oder administrative Abwicklung des Bauvorhabens durchführt bzw. an ihr beteiligt ist. Das betrifft Wohnungseigentum, das vor oder bei der erstmaligen Errichtung des Gebäudes begründet wird.