Im Vermessungsgesetz sind den Vermessungsämtern genau definierte Aufgabenbereiche der Landesvermessung innerhalb ihres Sprengels übertragen worden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Führung des Grenzkatasters und die damit verbundenen Amtshandlungen. Bei den Vermessungsämter ist ebenso wie bei Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen die Einsichtnahme in den Grenzkataster gegen Gebühr möglich. In ihrer Behördenfunktion stellen Vermessungsämter Bescheide über die Umwandlung von Grundstücken in den Grenzkataster aus sowie auch als Grundlage der grundbücherlichen Durchführung von Teilungsplänen.
Die Örtliche Zuständigkeit der insgesamt 41 Vermessungsämter ist durch die Sprengelverordnung geregelt, indem mehrere Gerichtsbezirksprengeln als einem Vermessungsamt zugehörig erklärt werden