Fachleute sind Personen, die auf einem bestimmten Sachgebiet eine besondere Qualifikation aufweisen und auf Grund gesetzlicher Regelungen zur Ausübung einschlägiger Berufe berechtigt sind. Gesetzliche Bestimmungen schützen den Konsumenten, der sich ihrer bedient, weil Fachleute für ihre Werke und ihre Beratungstätigkeit einer besonderen Haftung unterliegen.
Für Fragen des Eigentums an Grund und Boden und dessen unmittelbare Nutzung sind insbesondere
- Notare und Rechtsanwälte für rechtliche Belange,
- Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen für technisch-rechtliche Belange und
- Sachverständige für Liegenschaftsschätzung
berufen.
Achtung
Die Beratung in einer konkreten Situation wird immer nur nach dem Studium der Unterlagen möglich sein.