Dieses Gesetz, das mit 1.1.1997 in Kraft getreten ist, soll den Wohnungserwerbern, die vor Fertigstellung der Wohnungen erhebliche Vorauszahlungen (oder schon den gesamten Kaufpreis) leisten, eine Absicherung ihrer Zahlungen bieten; und zwar für den Fall, dass der Bauträger in Konkurs geht.